Einige Forderungen können beim Factoring nicht berücksichtigt werden. Hier findest Du eine Übersicht der Forderungen, die sich nicht für den Rechnungsverkauf eignen:
Folgende Rechnungen sind vom Factoring ausgeschlossen:
Vorschüssige Rechnungen die Leistung, Dienstleistung oder Warenlieferung wurde zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht erbracht.
Forderungen aus Lizenzgeschäften
Abschlagsrechnungen
Intercompany Forderungen (verbundene Unternehmen)
Rechnungen aus Provisionsgeschäften
Eingangsrechnungen Wenn Du Interesse an einer Finanzierung Deiner Eingangsrechnungen (Lieferantenrechnungen) hast, schau auf unserer Website beim Finetrading vorbei.
Forderungen über den Kauf eines Fahrzeugs
Bereits angemahnte Rechnungen überfällige bzw. sich bereits im Mahnlauf befindliche Forderungen
Forderungen für Lebensmittel oder verderbliche Ware Lebensmittel müssen eine Haltbarkeit von mindestens einem Jahr aufweisen, damit die Vorfinanzierung möglich ist. Forderungen über Lebensmittel mit geringerer Haltbarkeit sind von der Vorfinanzierung ausgeschlossen.
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